Die rund 18.500 Einwohner zählende Stadt liegt am östlichen Steilabfall des Eggegebirges im Naturpark Teutoburger Wald / Eggegebirge
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
18.985 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33014
Vorwahlen
05253, 05259, 05238, 05274
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Driburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt und Klimaschutz in Bad Driburg hat am 27.06.2024 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes BA06 „Eggelandzentrum“ gefasst. Ziel ist, eine bislang als Fläche für Gemeinbedarf vorgesehene Fläche zu einem Urbanen Gebiet umzuwidmen. Der Planentwurf und die umweltbezogenen Informationen wurden vom 14.10.2024 bis 15.11.2024 öffentlich ausgelegt.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.