Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Bad Driburg

Die rund 18.500 Einwohner zählende Stadt liegt am östlichen Steilabfall des Eggegebirges im Naturpark Teutoburger Wald / Eggegebirge
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
18.985 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33014
Vorwahlen
05253, 05259, 05238, 05274
Adresse der Stadtverwaltung
Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg
Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg 33014 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Gemeinde Bad Driburg – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt und Klimaschutz in Bad Driburg hat am 27.06.2024 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes BA06 „Eggelandzentrum“ gefasst. Ziel ist, eine bislang als Fläche für Gemeinbedarf vorgesehene Fläche zu einem Urbanen Gebiet umzuwidmen. Der Planentwurf und die umweltbezogenen Informationen wurden vom 14.10.2024 bis 15.11.2024 öffentlich ausgelegt.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Bebauungsplan Bad Driburg