Bad Driburg (bis 1919 Driburg) ist eine Stadt im Kreis Höxter im Osten des Landes Nordrhein-Westfalen der Bundesrepublik Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
18.985 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33014
Vorwahlen
05253, 05259, 05238, 05274
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Driburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt und Klimaschutz in Bad Driburg hat am 27.06.2024 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes BA06 „Eggelandzentrum“ gefasst. Ziel ist, eine bislang als Fläche für Gemeinbedarf vorgesehene Fläche zu einem Urbanen Gebiet umzuwidmen. Der Planentwurf und die umweltbezogenen Informationen wurden vom 14.10.2024 bis 15.11.2024 öffentlich ausgelegt.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.